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   BayObLG, 19.08.1997 - 1Z BR 147/97   

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https://dejure.org/1997,7142
BayObLG, 19.08.1997 - 1Z BR 147/97 (https://dejure.org/1997,7142)
BayObLG, Entscheidung vom 19.08.1997 - 1Z BR 147/97 (https://dejure.org/1997,7142)
BayObLG, Entscheidung vom 19. August 1997 - 1Z BR 147/97 (https://dejure.org/1997,7142)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Beschwerde bei der Versagung der Überlassung von Nachlassakten an einen Notar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 19; AGGVG Art. 19 Abs. 1
    Keine Beschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei Versagung der Überlassung von Nachlaßakten an Notar durch Direktor des Amtsgerichts im Wege der Amtshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 438
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 13.03.1997 - 1Z BR 257/96

    Sachbeschwerde gegen Verknüpfung von Akteneinsicht und Vorschußzahlung im

    Auszug aus BayObLG, 19.08.1997 - 1Z BR 147/97
    Auf den Beschluß des Senats vom 13.3.1997 - 1Z BR 257/96 - wird Bezug genommen.
  • OLG Köln, 02.12.2013 - 7 VA 2/13

    Umfang des Einsichtsrechts der Staatsanwaltschaft in die Betreuungsakten eines

    Der von einer nicht am Verfahren beteiligten Behörde gestellte Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht in ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, bei der es sich nicht um ein Gericht handelt, stellt sich als Amtshilfeersuchen gemäß Art. 35 Abs. 1 GG dar, über das nach allgemeiner Auffassung der Vorstand des Gerichts, also die Justizverwaltung zu befinden hat (vgl. Prütting/Helms/Jennissen, FamFG, 2. Aufl., § 13, Rn. 19; Keidel/Sternal, FamFG, 17. Aufl., § 13, Rn. 47 u. 73; Musielak/Borth, Familiengerichtliche Verfahren, 1. und 2. Buch, 3. Aufl., § 13, Rn. 1; BayObLG FamRZ 1998, 438).
  • OLG Bamberg, 17.01.2018 - 6 VA 5/17

    Anspruch einer nicht am Verfahren beteiligten Behörde auf Auskunft aus einer

    Die Entscheidung des um Auskunft ersuchten Amtsgerichts auf der Grundlage dieser Normen stellt einen Justizverwaltungsakt dar (BVerfG, Beschluss vom 02.12.2014, 1 BvR 3106/09, Tz. 19 -21; OLG Köln, Beschluss vom 27.03.2015, 7 VA 1/15, Tz. 6; BayObLG, Beschluss vom 19.08.1997, 1Z BR 147/97, Tz. 6; OLG Hamm, Besch.
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